Fusion und Übernahme

Falls Sie die Übernahme einer Gesellschaft bzw. den Verkauf eines ganzen oder eines Teils Ihres Unternehmens in Betracht ziehen, beraten Sie unsere Experten in allen Fragen bzgl. dieses Vorgehens – sowohl bei Transaktionen auf dem öffentlichen als auch auf dem privaten Markt.

Die ganzheitlichen Handlungen unserer Kanzlei umfassen eine Reihe von Tätigkeiten bezüglich der geplanten Transaktion – angefangen von der professionellen Analyse der Gesellschaft (Due Diligence) zwecks Identifikation des rechtlichen Risikos über die Bewertung des Verfahrens, das die Regelungen des Wettbewerbsrechts und der Fusionskontrolle berücksichtigt, bis hin zur Vorbereitung entsprechender Dokumentation.

Bei Durchführung von Transaktionen nutzen wir unsere Kenntnisse aus anderen Rechtsgebieten wie Regelungen aus dem Bereich des Immobilienmarktes, der Urheberrechte, geistigen Eigentums sowie des Steuerrechtes, der Finanzen und des Rechnungswesens.

Unsere Leistungen umfassen u.a.:

•    Beratung bzgl. der Vor- und Nachteile der möglichen Wege für die geplante Übernahme bzw. Verkauf von Aktiva eines Unternehmens,

•    Vorbereitung des Umwandlungs- Teilungs- bzw. Fusionsplans der Gesellschaften,

•    Mitteilung über die Fusion an entsprechende Wettbewerbsbehörden,

•    Analyse von Methoden zur Risikominimierung bei geplanter Transaktion,

•    Unterstützung bei Verhandlungen, Vorbereitung und Erstellung aller für die Fusion/Übernahme erforderlichen Unterlagen.

Unsere Juristen stehen Ihnen als Ansprechpartner stets zur Verfügung, wenn Sie weitere Informationen zu unserem Angebot erhalten möchten: RA Adam Osiński